Veranstaltungen

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Sie haben Lust Ihr Tanzbein zu schwingen? Sie suchen eine elegante Abendveranstaltung mit passender Tanzmusik? Auf unseren zahlreichen Veranstaltungen haben sie die Möglichkeit, Ihr bei uns erlerntes Können auf die Probe zu stellen. In der unten aufgeführten Aufstellung finden Sie Abschlussballtermine und interne Veranstaltungen unserer Tanzschule:

Name der VeranstaltungDatum / OrtUhrzeitFreie PlätzeDokumente
Themensonntag
„Fasching“
Sonntag, 11. Februar 2024
Tanzschule
Einlass: 19:30 Uhr
Beginn: 19:30 Uhr
Es sind noch Plätze freiInfozettel.pdf
Formations-Casting Freitag, 15. März 2024
Tanzschule
Beginn: 16:00 Uhr
Ende: 18:00 Uhr
Es sind noch Plätze freiInfozettel.jpg
Infos im Detail.url
Abschlussball der
Realschulen Weiden
(Roter Ball)
Freitag, 12. April 2024
Max-Reger-Halle
Einlass: 19:00 Uhr
Beginn: 20:00 Uhr
Der Ball ist restlos ausverkauftErziehungsbeauftragung „Muttizettel“.pdf
Themensonntag
„Deutscher Abend“
Sonntag, 05. Mai 2024
Tanzschule
Einlass: 19:30 Uhr
Beginn: 19:30 Uhr
Es sind noch Plätze freiInfozettel.pdf
Themensonntag
„Sommer“
Sonntag, 21. Juli 2024
Tanzschule
Einlass: 19:30 Uhr
Beginn: 19:30 Uhr
Es sind noch Plätze freiInfozettel.pdf

Sollten Sie Interesse an einer unserer öffentlichen Veranstaltungen haben und benötigen dafür Karten, dann rufen Sie uns während der im Impressum angegebenen Öffnungszeiten unter der Nummer 0961/29595 an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Verhaltensregeln und Informationen für unsere Abschlussbälle:

      • Am Eingang werden Taschenkontrollen durchgeführt. Bitte nehmen Sie keine spitzen und/oder auffällig verdächtigen Gegenstände mit
      • Der Eintritt wird nur mit einer Karte zum diestägigen Abschlussball erlaubt
      • Der Eintritt wird nur in entsprechender Abendgarderobe erlaubt (für weitere Informationen bzgl. „Wie kleide ich mich am Ball?“ besuchen Sie unseren YouTube-Kanal oder werfen Sie einen Blick in unsere AGB)
      • Das Mitbringen von eigenen (alkoholischen) Getränken ist untersagt
      • Behalten Sie die Nies- und Hustetikette bei (Das hat etwas mit Anstand zu tun)
      • Fehlverhalten und/oder Nichteinhalten der o.g. Maßnahmen kann zum Ausschluss vom restlichen Abschlussballabends führen
      • Bei schwerwiegenden Fehlverhalten behalten wir uns das Recht vor, die Polizei zu rufen

Informationen zum Thema „Muttizettel – brauch ich den?“:

Ein „Muttizettel“ ist ein Schriftstück für minderjährige Personen, mit dem ein/e Erziehungsberechtigte/r eine andere volljährige Person für die Dauer einer unserer Tanzveranstaltungen mit der Aufsicht beauftragen kann. Wir empfehlen der Person, welche die Aufsicht übernehmen darf, bis maximal fünf Personen zeitgleich zu beaufsichtigen.

Dieses Schriftstück erlaubt Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren mit der Genehmigung der Eltern unter Aufsicht einer „erziehungsbeauftragten Person“ auch nach 24 Uhr noch den Besuch der jeweiligen Veranstaltung.

Da unsere Tanzveranstaltungen der künstlerischen Betätigung bzw. der Brauchtumspflege dienen, darf die Anwesenheit von Kindern bis 22.00 Uhr und von Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren bis 00.00 Uhr ohne „Muttizettel“ gestattet werden.

Minderjährige die keinen „Muttizettel“ der Tanzschule Höllriegl vorlegen, dürfen an unseren Veranstaltungen zwar teilnehmen, müssen diese jedoch um 00.00 Uhr verlassen.

Die „Muttizettel“ für die jeweiligen Veranstaltungen können in der oben stehenden Tabelle spezifisch geöffnet/heruntergeladen werden. Eine blanko Vorlage gibt es hier: Muttizettel Vorlage.pdf

Folgendes ist hierbei zu beachten:

        • Die Erlaubnis der Eltern, gestattet durch den „Muttizettel“, gilt immer nur einmal (für die im Formular beschriebene Veranstaltung)
        • Das Formular muss vollständig, leserlich und mit einem dokumentenechten Stift ausgefüllt werden.
        • Die Aufsichtsperson sowie die Eltern müssen unter der angegebenen Rufnummer tatsächlich zu jeder Zeit zu erreichen sein, falls einer unserer Türsteher eine Nachfrage hat.
        • Der/Die minderjährige Jugendliche und sein/e Erziehungsbeauftragte/r müssen sich ausweisen können.
        • Die Aufsichtsperson darf nicht alkoholisiert sein und muss von Anfang bis Ende der Veranstaltung in unmittelbarer Nähe des Minderjährigen bleiben.
        • Der „Muttizettel“ ist in zweifacher Ausführung mitzubringen:
          Ein Exemplar wird beim Veranstalter abgegeben, während der/die Erziehungsbeauftragte die andere Version zum Abgleich mit sich führt.

Stand:      02.04.2024       13:55 Uhr